Die vertrauliche Geburt

Im Zeitraum von 1999 bis 2010 wurden laut Angaben des Deutschen Jugendinstituts (DJI) 652 Kinder anonym zur Welt gebracht, 278 Kinder in einer der gut hundert Babyklappen in Deutschland ausgelegt und weitere 43 anonym übergeben.

Manchmal scheint die Lage der Betroffenen so hoffnungslos, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keinen anderen Ausweg sehen. Problematisch hieran ist, dass die verzweifelten Frauen keine Beratung erhalten und dass der hin und wieder auftretende Wunsch der Mutter, das Kind zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder zurückzunehmen, nicht mehr erfüllt werden kann… Zudem hat das Kind keine Chance, jemals zu erfahren, von wem es abstammt, was Identitätsstörungen begünstigen kann – und eigentlich zählt das Wissen um die eigene Abstammung zu den Persönlichkeitsrechten eines jeden.

 

Mithilfe des am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zum „Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ wurde vor einem Jahr der Versuch gestartet, eine Alternative aufzuzeigen. Frauen haben hierdurch die Möglichkeit, sich vor, während und nach der Geburt „vertraulich“ beraten zu lassen und ihr Kind unter einem Pseudonym zu entbinden. Sowohl die Beratungen als auch die medizinische Betreuung in der Schwangerschaft und während der Geburt sind für die Betroffenen kostenlos.

 

Die jeweiligen Frauen werden mit ihren Sorgen und Ängsten nicht alleine gelassen. Zunächst wird versucht, Lösungen für die entsprechende Notsituation zu finden, die eine Geheimhaltung der Schwangerschaft überhaupt erst erforderlich gemacht hat. Wenn dies nicht realisierbar ist, geht die jeweilige Beratungsstelle den Weg der „vertraulichen Geburt“. Sollte die Frau letzten Endes vertraulich gebären, wird das Kind nach einem Jahr in einer Pflegefamilie zur Adoption freigegeben. Die tatsächlichen Angaben über die leibliche Mutter gehen in einem versiegelten Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind hier über 90 solcher Umschläge eingegangen. An seinem 16. Geburtstag darf das Kind schließlich erfahren, wer seine leibliche Mutter ist, wenn Letztere nicht schon im Vorfeld beantragt hat, ihre Identität zu offenbaren. Auch wird der Mutter die Option eingeräumt, ihrem Kind Briefe zu hinterlassen.

 

So ermöglicht die vertrauliche Geburt die Chance auf Leben und Identitätsfindung für die Kinder und unterstützt die betroffenen Frauen, so gut es geht, rund um ihre Schwangerschaft und noch weit darüber hinaus.

 

Weitere Informationen:

www.geburt-vertraulich.de
(mit E-mail- und Einzelchat-Beratungsangebot)

Kostenlose telefonische Beratung: 0800 404 00 20