Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt – vor und nach der Entbindung

Wer eine Schwangerschaft mit Komplikationen erlebt, braucht Hilfe, sowohl medizinische als auch privat im Haushalt. So kann eine Schwangere, die nur liegen darf, ihre Kinder nicht von Einrichtungen abholen, kochen, einkaufen und ihren Haushalt führen. Auch ein Krankenhausaufenthalt kann dazugehören.  Daher bieten einige gesetzliche Krankenkassen die (teilweise) Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe  an.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass im Haushalt kein Partner oder kein Verwandter/Angehöriger die Aufgaben übernehmen kann, sei es auch nur, weil der Partner beruflich zu sehr eingespannt ist.

Um diese Dienstleistung anbieten zu können, haben Krankenkassen ihre Vertragspartner. Das sind sorgfältig von den Krankenkassen ausgewählte Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben. Die werdenden Eltern können aber auch eine Freundin oder Bekannte ansprechen.

Die Aufgaben der Haushaltshilfe umfassen:

  • Betreuung der älteren Geschwister (dass Kinder im Haushalt leben, ist jedoch keine Voraussetzung für die Bewilligung, zum Beispiel bei Mehrlingsschwangerschaften )
  • Führung des Haushaltes (kochen, Wäsche waschen, Einkaufen, einige Botengänge, wie zur Post oder zu den Behörden)
  • Kurzzeitige Betreuung des Säuglings, damit die Mutter sich ausruhen kann


Die Haushaltshilfe soll die junge Familie oder werdende Mutter entlasten. Verschreiben kann der werdenden Mutter die Hilfe im Haushalt die Hebamme oder der Arzt. Diese entscheiden darüber, wie viele Stunden Hilfe notwendig ist.

Die Kosten: Die Versicherten zahlen einen zusätzlichen Betrag selbst, zirka zehn Prozent kann der Eigenanteil betragen. Auch privat Versicherte können Hilfe im Haushalt beantragen, von Kasse zu Kasse sind die Leistungen allerdings sehr unterschiedlich.


Info: Aysel Kluth